[Sterblich] Regierung Genua
Verfasst: Mo 20. Jul 2015, 21:44
Langfassung:
Das politische System von Genua ist jung und unbedarft - erst 958 erkannte der König von Italien, Berengar II., die Siedlung als Stadt an und übertrug ihr alle Rechte einer freien Stadt. Wer auf Jahr und Tag innerhalb der Mauern Karls des Großen verbleibt, der ist Bürger dieser Stadt und nur dem König von Italien Untertan. Zwangsläufig führt dies zu Komplikationen, da die Stadt ebenfalls Sitz des Bischofes von Ligurien ist und umliegende Gebiete weiterhin den Markgrafen von Ligurien - den Obertenghi - unterstehen.
Auch verfügt die Stadt selbst nun über eine ordnungsgemäße Verwaltung, die zwar nicht in Statuten und Konstitutionen festgeschrieben steht, sich aber aus dem tiefen Gefühl der Einigkeit aller Genovesi und ihrem Stolz auf die neugewonnene Unabhängigkeit speist.
Es gibt eine Regierung aus sieben weisen Männern - den sechs Consuli (Konsulen) und dem Sindaco (Bürgermeister), die zugleich auch die Vorstehenden der sechs Kompanien, Compagnie, sind. Diese Kompanien verwalten jeder einen der Sestieri von Genua, sodass der Konsul einer Kompanie immer auch ein Regierungsmitglied ist. Diese Konsuln verfügen in ihrem Gebiet über Regierungshoheit, Steuerverwaltung, Rechtsprechung über Mitglieder und das Recht, in seiner Kompanie öffentliche Ämter zu verteilen. Innerhalb der Regierung erfüllen sie aber eine besondere und spezifische Aufgabe, wie etwa die Abwehr von Bedrohungen, den Überseehandel, den Landhandel, die niedere Gerichtsbarkeit, die Steuerverwaltung und die Diplomatie. Diese Aufgaben werden alle drei Jahren vom Sindaco (Bürgermeister) vergeben der seinerseits (auf Lebenszeit) von der Generalversammlung aller Kompanien gewählt wird.
Wie es der Zufall so will, verfügt jeder der Sestieri von Genua über ziemlich genau fünf Sitze im Senat, sodass eine kleine Gruppe von nur 30 Mannen die Geschicke der Stadt lenkt. Diese Körperschaft der edelsten Männer Genuas setzt sich zusammen aus denen, die den großartigsten und besten Leumund in der Gemeinschaft haben, deren sozialer Einsatz für die Stadt und deren Tatkraft unbestritten ist. Selbstverständlich ist es da, dass der Großteil dieser Männer sich auf fünf Namen reduzieren lässt. Zwar gibt es auch einige große Bürgerliche - doch auch deren Frauen trugen einst den Namen Arduinici, Brigori, Embriaci, Fieschi, Spinola. Es ist also jedes Mitglied einer Kompanie auch zugleich Mitglied des Senates. Und Senatore, das wird man nur auf eine Art: Freie und gerechte Wahl der Bürger seines Bezirkes. Natürlich muss der Kandidat in diesem Bezirk leben, wohnen und tätig sein, damit die Menschen seine wirkende Hand würdigen können. Selbstverständlich sind nur die guten Bürger der Stadt zur Wahl berechtigt, also die Händler und Handwerker, und weder der Klerus (der der Kirche angehört) noch das Tagelöhnerpack ist zur Wahl oder Kandidatur berechtigt. Wer vom Volk zum Senatore ernannt wird, gehört dem Senato auf Lebenszeit an.
Der Senat versammelt sich und verabschiedet in freier Diskussion untereinander die von den Konsuln und ihren Kompanien ausgearbeiteten Verordnungen zu Steuern, niederer Rechtsprechung, Handel, Handwerk, Maßen, Baumaßnahmen, Beamtenstellen, Transportwegen, Armeeaufstellungen usw. usf. Der Bischof von Ligurien steht diesem Rat bei, leitet die Diskussion im Sinne der heiligen Mutter Kirche und segnet jedes Gesetz im Namen Gottes, auf dass es seine Wirkkraft entfalten möge. Nur ein Konsul kann die Mitglieder des Senates in seiner Kompanie verurteilen.
Kurzfassung:
Jeder Bezirk hat eine lokale Regierung von fünf angesehenen Bürgern (Kompanie).
Der Vorsitzende eines Bezirks heißt Konsul und führt diesen Titel auf Lebenszeit.
Zusammen bilden die Vertreter aller sechs Stadtteile den Senat.
Der Senat beschließt Gesetze, Verordnungen, Festlegungen usw.
Der Bischof segnet jedes Gesetz und verleiht ihm erst göttliche Wirkungsgewalt.
Mitglied einer Kompanie (und damit des Senates) wird man durch freie, öffentliche Wahl der Händler und Handwerker der Stadt bestimmt.
Jeder aus diesen Schichten darf jederzeit öffentlich seine Kandidatur bekanntgeben.
Die Kompanie befindet über Ort und Zeitpunkt der Abstimmung.
Klerus, Nicht-Bürger und Arme sind von der Wahl ausgeschlossen.
Die Stadtregierung setzt sich meist zusammen aus sechs Konsuln und einem Bürgermeister, vom Senat alle drei Jahre gewählt.
Jedes Mitglied schwört einen heiligen Eid auf die Statuten der Stadt und des Senats.
Der Bürgermeister muss vom Grafen und Bischof als Vertreter der Stadt anerkannt werden.
Ausschluß aus dem Senat ist durch schwere Verbrechen gegen die Res Publica (öffentliche Sache) oder Tod möglich.
Das politische System von Genua ist jung und unbedarft - erst 958 erkannte der König von Italien, Berengar II., die Siedlung als Stadt an und übertrug ihr alle Rechte einer freien Stadt. Wer auf Jahr und Tag innerhalb der Mauern Karls des Großen verbleibt, der ist Bürger dieser Stadt und nur dem König von Italien Untertan. Zwangsläufig führt dies zu Komplikationen, da die Stadt ebenfalls Sitz des Bischofes von Ligurien ist und umliegende Gebiete weiterhin den Markgrafen von Ligurien - den Obertenghi - unterstehen.
Auch verfügt die Stadt selbst nun über eine ordnungsgemäße Verwaltung, die zwar nicht in Statuten und Konstitutionen festgeschrieben steht, sich aber aus dem tiefen Gefühl der Einigkeit aller Genovesi und ihrem Stolz auf die neugewonnene Unabhängigkeit speist.
Es gibt eine Regierung aus sieben weisen Männern - den sechs Consuli (Konsulen) und dem Sindaco (Bürgermeister), die zugleich auch die Vorstehenden der sechs Kompanien, Compagnie, sind. Diese Kompanien verwalten jeder einen der Sestieri von Genua, sodass der Konsul einer Kompanie immer auch ein Regierungsmitglied ist. Diese Konsuln verfügen in ihrem Gebiet über Regierungshoheit, Steuerverwaltung, Rechtsprechung über Mitglieder und das Recht, in seiner Kompanie öffentliche Ämter zu verteilen. Innerhalb der Regierung erfüllen sie aber eine besondere und spezifische Aufgabe, wie etwa die Abwehr von Bedrohungen, den Überseehandel, den Landhandel, die niedere Gerichtsbarkeit, die Steuerverwaltung und die Diplomatie. Diese Aufgaben werden alle drei Jahren vom Sindaco (Bürgermeister) vergeben der seinerseits (auf Lebenszeit) von der Generalversammlung aller Kompanien gewählt wird.
Wie es der Zufall so will, verfügt jeder der Sestieri von Genua über ziemlich genau fünf Sitze im Senat, sodass eine kleine Gruppe von nur 30 Mannen die Geschicke der Stadt lenkt. Diese Körperschaft der edelsten Männer Genuas setzt sich zusammen aus denen, die den großartigsten und besten Leumund in der Gemeinschaft haben, deren sozialer Einsatz für die Stadt und deren Tatkraft unbestritten ist. Selbstverständlich ist es da, dass der Großteil dieser Männer sich auf fünf Namen reduzieren lässt. Zwar gibt es auch einige große Bürgerliche - doch auch deren Frauen trugen einst den Namen Arduinici, Brigori, Embriaci, Fieschi, Spinola. Es ist also jedes Mitglied einer Kompanie auch zugleich Mitglied des Senates. Und Senatore, das wird man nur auf eine Art: Freie und gerechte Wahl der Bürger seines Bezirkes. Natürlich muss der Kandidat in diesem Bezirk leben, wohnen und tätig sein, damit die Menschen seine wirkende Hand würdigen können. Selbstverständlich sind nur die guten Bürger der Stadt zur Wahl berechtigt, also die Händler und Handwerker, und weder der Klerus (der der Kirche angehört) noch das Tagelöhnerpack ist zur Wahl oder Kandidatur berechtigt. Wer vom Volk zum Senatore ernannt wird, gehört dem Senato auf Lebenszeit an.
Der Senat versammelt sich und verabschiedet in freier Diskussion untereinander die von den Konsuln und ihren Kompanien ausgearbeiteten Verordnungen zu Steuern, niederer Rechtsprechung, Handel, Handwerk, Maßen, Baumaßnahmen, Beamtenstellen, Transportwegen, Armeeaufstellungen usw. usf. Der Bischof von Ligurien steht diesem Rat bei, leitet die Diskussion im Sinne der heiligen Mutter Kirche und segnet jedes Gesetz im Namen Gottes, auf dass es seine Wirkkraft entfalten möge. Nur ein Konsul kann die Mitglieder des Senates in seiner Kompanie verurteilen.
Kurzfassung:
Jeder Bezirk hat eine lokale Regierung von fünf angesehenen Bürgern (Kompanie).
Der Vorsitzende eines Bezirks heißt Konsul und führt diesen Titel auf Lebenszeit.
Zusammen bilden die Vertreter aller sechs Stadtteile den Senat.
Der Senat beschließt Gesetze, Verordnungen, Festlegungen usw.
Der Bischof segnet jedes Gesetz und verleiht ihm erst göttliche Wirkungsgewalt.
Mitglied einer Kompanie (und damit des Senates) wird man durch freie, öffentliche Wahl der Händler und Handwerker der Stadt bestimmt.
Jeder aus diesen Schichten darf jederzeit öffentlich seine Kandidatur bekanntgeben.
Die Kompanie befindet über Ort und Zeitpunkt der Abstimmung.
Klerus, Nicht-Bürger und Arme sind von der Wahl ausgeschlossen.
Die Stadtregierung setzt sich meist zusammen aus sechs Konsuln und einem Bürgermeister, vom Senat alle drei Jahre gewählt.
Jedes Mitglied schwört einen heiligen Eid auf die Statuten der Stadt und des Senats.
Der Bürgermeister muss vom Grafen und Bischof als Vertreter der Stadt anerkannt werden.
Ausschluß aus dem Senat ist durch schwere Verbrechen gegen die Res Publica (öffentliche Sache) oder Tod möglich.