Langfassung:
Das politische System von Genua ist im stetigen Wandel - seit 958 durch den damaligen König von Italien, Berengar II., anerkannt, agiert sie als freie Stadt. Wer auf Jahr und Tag innerhalb der Mauern verbleibt, der ist Bürger dieser Stadt und nur dem König Untertan. Zwangsläufig führt dies zu Komplikationen, da die Stadt ebenfalls Bischofssitz ist und umliegende Gebiete weiterhin den Grafen von Mailand unterstehen.
Auch verfügt die Stadt selbst nun über eine ordnungsgemäße Verwaltung, die zwar nicht in Statuten und Konstitutionen festgeschrieben steht, sich aber aus dem tiefen Gefühl der Einigkeit aller Genovesi und ihrem Stolz auf ihre Unabhängigkeit speist.
Die Compagna Communis ist eine nahezu republikanische Regierung, geführt von einem Zweikammerparlament, dem Parlamento (Parlament) sowie dem Consilium (Senat)- von denen ersteres die acht Consuli (Konsulen) ernennt und zweiteres den Consoli/Sindaco (Bürgermeister). Die Konsuln führen die Exekutive der Stadt in den Gebieten: Landhandel, Überseehandel, Gerichtsbarkeit von Nicht-genuesischen Bürgern, Stadtplanung, Diplomatie und Außenpolitik, Steuerverwaltung, Verwaltung von Bürgern, Zünften, Gilden und Bediensteten der Stadt, Armeeaufstellung, Flottenaufstellung sowie die Liegenschaften der Stadt - wie etwa der sardischen Kolonien. Der Consoli/Sindaco (Bürgermeister) hingegen vereint gesetzgebende, richterliche und ausführende Gewalt auf sich.
Diese Aufgaben werden jährlich vom Parlamento (Parlament) vergeben, während der Consoli/Sindaco (Bürgermeister) seinerseits (auf Lebenszeit) vom Consilium (Senat) gewählt wird.
Genua wird von zwei Kammern regiert, nicht wie im 11.ten Jahrhundert von lediglich einer. Neben dem Consilium (Senat), in welchem alle ehemaligen Konsule sowie die illustren Bürger Genuas einen Platz haben, wird das Parlamento (Parlament) von allen männlichen Bürgern zwischen 16 und 70 Jahren besetzt. Es ist also zu jedem Zeitpunkt mehrere hundert Mann groß. Selbstverständlich sind nur die guten Bürger der Stadt zur Wahl berechtigt, also die Händler und Handwerker, und weder der Klerus (der der Kirche angehört) noch das Tagelöhnerpack ist zur Wahl oder Kandidatur berechtigt. Dieses Parlament wählt eine variable Anzahl von Konsuln, die dann ein Jahr regieren. Unter den Aufgaben der Konsuln sind unter anderem das Kommando der Flotten, der Armee und die Einberufung des Parlaments. Allerdings kann nur das Consilium den Aufruf zu den Waffen der Bürger ausüben.
Der Senat versammelt sich und verabschiedet in freier Diskussion untereinander die von den Konsuln ausgearbeiteten Verordnungen zu Steuern, niederer Rechtsprechung, Handel, Handwerk, Maßen, Baumaßnahmen, Beamtenstellen, Transportwegen, Armee- und Flottenaufstellungen usw. usf. Bei all dem übt der Bischof nur eine beobachtende Funktion aus, wird aber über alle Aktivitäten des Senats auf dem laufenden gehalten. Das Consilium besitzt ein Vetorecht bei konsularischen Entscheidungen. Im Inneren des Consiliums gibt es außerdem den Consiglio di Credenza, als eine Art inneren Geheimrat. Dessen Mitglieder werden Silenziari genannt. Diese stimmen über die Themen ab, die geheim gehalten werden sollen, wie etwa die Gelder die dem Heiligen Stuhl für seine Unterstützung gegeben werden.
Das Stadtgericht in Clavicula ist ebenfalls eine wichtige Institution, untersteht den acht Placitis (d.h. Richtern) doch die Finanzverwaltung der Stadt.
Die Placitis, verwalteten das Recht nach drei gesetzgeberischen Elementen: Brauch, Kurz- und Gesetz, d. h. die römisch-byzantinischen Normen des gemeinsamen Lebens (das Zivilgesetzbuch), die spezifischen rechtlichen Themen (mit Aufmerksamkeit für neue Urteile, genau wie heute) und die kriminellen und öffentlichen Sicherheitsfragen.
Als letztes sei das Amt der Consul de' placiti genannt, welche ein Büro im Bischofskastell haben. Diese acht Amtsträger können Bürger zum Militärdienst einberufen und öffentliche Urteile, einschließlich der Fahnenflucht, vollstrecken. Ebenso sollen sie die Bürger vor Bränden warnen.
Erster Consoli Genuas ist seit dem Jahr 1111: Santino Maneciano, Großhändler und Cousin der Arduinici.
Kurzfassung:
Als Republik hat Genua eine Exekutive, eine Legislative und eine Judikative.
- Die Legislative besteht aus einem Zwei-Kammern-Parlament, dem Parlament - dem alle männlichen Bürgern zwischen 16 und 70 Genuas angehören - sowie dem Senat - dem alle ehemaligen Konsule sowie die illustren Bürger Genuas angehören.
- Die Exekutive besteht aus den (vom Parlament jedes Jahr aufs neue gewählten) circa 10 Konsuln - welche die Regierung Genuas bilden -, dem Bürgermeister (der vom Senat auf Lebenszeit gewählt wir) und den 8 Consul de' placiti, welche Bürger zum Militärdienst einberufen und öffentliche Urteile, einschließlich der Fahnenflucht, vollstrecken. Ebenso sollen sie die Bürger vor Bränden warnen.
- Die Judikative besteht aus 8 Richtern welche nach römischem Recht agieren und außerdem die Finanzverwaltung der Stadt führen.
[Sterblich] Regierung Genua
Welche Gespenster gehen um in der Domäne? Worüber redet das Volk und seine dunklen Herrschaften?
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